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KANALDICHTIGKEITSPRÜFUNG

Gemäß §45 der Landesbauordnung in NRW sind „Abwasseranlagen so anzuordnen, herzustellen und instand zu halten, dass sie betriebssicher sind und Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen können“. Die Dichtheit der Abwasseranlagen ist vom Eigentümer nachzuweisen.

Bestehende Hausanschlüsse müssen bis spätestens 31.12.2015 geprüft sein, Ihre Kommune kann aber bereits heute die Prüfung anordnen.

Vor Prüfung der Dichtheit wird der Hausanschluss von uns gereinigt, hiernach erfolgt die Prüfung mit Luft.

Wir bieten Reinigung und Prüfung mit modernster Technik aus einer Hand.

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Öffnungszeiten

der Abfallannahmestelle

Mo. – Fr.
von 7:30 – 17:00 Uhr

Sa.
von 8:00 – 13:00 Uhr